Gibt es Risiken beim Betrieb einer Photovoltaikanlage?
Eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) kann eine recht sichere Geldanlage darstellen, dennoch ist sie kein "Sparbuch", das
fast ohne Risiko ist.
Zunächst zur Einnahmenseite:
Ist die PV-Anlage in Betrieb, wird Strom erzeugt, der nach dem Erneuerbare Energiengesetz (EEG) vom örtlichen
Stromversorger (in Adendorf der e.on-Avacon) zu einem festen Preis für 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme
der Anlage abgenommen werden muss. Dieser Preis beträgt bei einer Inbetriebnahme in 2005 54,53 ct pro Kilowattstunde
(kWh) netto und verringert sich bei einer Inbetriebnahme in 2006 auf 51,8 ct / kWh netto.
Auf der politischen Seite gibt es das Risiko, dass das EEG nach einer Änderung des politischen Willens anders
gestaltet und die Einspeisevergütung verringert werden könnte. Das dürfte sich nach dem Bestandschutzprinzip
allerdings nur auf die Anlagen auswirken, die nach dieser Änderung in Betrieb gehen.
Eine Änderung der Steuersätze oder der Steuergesetze innerhalb der nächsten 25 Jahre ist nicht nur möglich
sondern wahrscheinlich. In welche Richtung sich diese Änderungen bewegen, ist heute jedoch nicht abzusehen.
Es muss deshalb von der aktuellen Steuergesetzgebung ausgegangen werden.
Auf der technischen Seite sind folgende Risiken zu beachten: Die Leistung der PV-Module nimmt mit der Zeit ab.
Dies ist kein linearer Prozess und unterschiedlich stark ausgeprägt. Die Hersteller der Module gewähren für diese
eine Leistungsgarantie von 80% der Nennleistung nach 20 Jahren Laufzeit. In der Ertragsberechnung wurde eine
Abnahme der Leistungsfähigkeit von 0,5% pro Jahr angenommen.
Das "schwächste" Glied in der PV-Anlage sind die Wechselrichter, sie formen den in den Solarmodulen erzeugten
Gleichstrom in Wechselstrom um, damit dieser in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Der
Wechselrichterhersteller gibt eine fünfjährige Garantie auf seine Produkte. Optional besteht die Möglichkeit,
die Garantie gegen Aufpreis auf zehn Jahre zu verlängern. Dennoch gehen wir davon aus, dass zumindest einmal
während der 25-jährigen Laufzeit der PV-Anlage der komplette Satz an Wechselrichtern ausgetauscht werden muss.
Dafür werden Rücklagen in Höhe des Neubeschaffungswertes der Wechselrichter gebildet.
Es besteht die Möglichkeit, dass der Landkreis auf Grund eines Schadens am Dach eine Reparatur durchführen muss,
die bedingt, dass die PV-Anlage ganz oder teilweise demontiert werden muss. Die Kosten der De- und Remontage hat
nach dem Dachnutzungsvertrag der PV-Anlagenbetreiber zu tragen. Der Landkreis wird aber vor der Erstmontage der
PV-Anlage zusammen mit dem Anlagenbetreiber das Dach auf Schäden untersuchen und evtl. schadhafte Teile austauschen.
Da die PV-Anlage einen gewissen Schutz der Dachhaut bedeutet, kann davon ausgegangen werden, dass das Dach der Schule
am Katzenberg über die Laufzeit der Anlage halten wird.
Möglich wäre auch, dass die Schule am Katzenberg abgerissen oder das Dach aufgrund von Baumaßnahmen unbrauchbar
wird. Dass der erste Fall eintritt, ist sehr unwahrscheinlich, da das Schulgebäude noch sehr jung ist und die Schule
gerade erst zur Ganztagsschule ausgebaut wird. Im letzteren Falle wird der Landkreis Lüneburg sich bemühen ein anderes
geeignetes Dach zur Verfügung zu stellen. Laut Dachnutzungsvertrag muss allerdings der PV-Anlagenbetreiber die Kosten
für die De- und Remontage der PV-Anlage tragen.
Nicht planbar sind Schäden, die der PV-Anlage durch Wetterereignisse (Sturm, Hagel etc.), Vandalismus usw.
entstehen und auch zu Ertragsausfällen führen könnten. Für solche Ereignisse wird eine Versicherung abgeschlossen,
die eine Betriebshaftpflicht-, eine PV-Anlagen-, eine Mietschadens- und eine Ertragsausfallversicherung und damit
alle branchenüblichen Versicherungen umfasst.
Nicht versichert werden können, wie bei jeder Versicherung, Schäden die durch kriegerische Auseinandersetzungen,
Terrorismus, Atomunfälle etc. entstehen.
Auch das Wetter ist nicht planbar, sollte in den nächsten 25 Jahren in
Adendorf ein bewölkter Himmel das Wetter deutlich mehr als heute bestimmen, oder sollte ein massiver Vulkanausbruch
soviel Asche und Staub in die Atmosphäre schleudern, dass die Sonneneinstrahlung nicht mehr im bekannten Maße auf den
Erdboden trifft, könnte es zu Ertragsminderungen kommen.
Bei der Ausgabenseite:
Hier sind zunächst die inflationsbedingten Preiserhöhungen zu nennen. Welches Ausmaß diese aber haben werden, ist
natürlich nicht vorhersehbar. Wir haben für Verwaltung und Wartung eine durchschnittliche Preissteigerung von 1 % pro
Jahr angenommen. Für die Versicherung wurde die Preissteigerung mit 0,5 % pro Jahr angenommen.
Es ist möglich, dass die Verwaltung der Anlage nicht mehr ehrenamtlich möglich sein wird. Hier sind besonders die
Jahresabschlüsse und die Steuererklärungen zu nennen. Wir haben allerdings schon jetzt die Kosten für einen Steuerberater
mit eingerechnet.
Nach dem Ende der Laufzeit des Dachnutzungsvertrages mit dem Landkreis (spätestens am 31.12.2032) müssen die PV-Module
vom Dach der Schule entfernt werden. Da die Module aus recyclingfähigen und - nach heutigem Kenntnisstand -
unproblematischen Stoffen bestehen, dürften die Entsorgungskosten nicht besonders hoch sein. Dafür werden Rücklagen
in Höhe der Montagekosten gebildet.
Unternehmerische Fehlentscheidungen des wirtschaftlichen Vereins als Anlagenbetreiber könnten ebenso zu Risiken führen.
Dies ist allerdings ein sehr unwahrscheinlicher Fall, da die Zahl der unternehmerischen Entscheidungen beim Betrieb einer
PV-Anlage doch sehr begrenzt ist. Eine Kombination aus mehreren der vorgenannten Risiken könnte im schlechtesten Fall
zu einem Totalverlust der Anlage führen, so dass der Verein Insolvenz anmelden müsste und die PV-Anlage als Sicherungsgut
an die finanzierende Bank ginge. Da die Miteigentümer ausschließlich mit ihrem Anteil haften, könnte es bei einer Insolvenz
zum Verlust der Einlage kommen.
Es gibt also mannigfaltige Risiken beim Betrieb einer PV-Anlage - wie auch bei anderen Geldanlagen. Das sollte jedem
Miteigentümer bewusst sein. Es wurde aber versucht, die Risiken so gering wie möglich zu halten bzw. über Versicherungen
abzusichern. Alle in die Kalkulation eingeflossenen Zahlen wurden "konservativ" angesetzt, um möglichst immer weitgehend
"auf der sicheren Seite" zu sein.
Wir gehen davon aus, dass sich das Engagement auszahlen wird:
Für die Schule, die eine "Lehr-" PV-Anlage bekommt und so den Schülerinnen und Schülern eine Form der Erzeugung
erneuerbarer Energien näher bringen wird.
Für die Umwelt, der mindestens 230 Tonnen CO2-Ausstoß erspart bleiben.
Für den Miteigentümer, der nach 20 Jahren einen kleinen Gewinn aus der Geldanlage erhalten kann. Zu bedenken ist hier,
dass bei der Ertragsprognose nur von einer Laufzeit der PV-Anlage von 20 Jahren ausgegangen wurde, da auch nur für
diesen Zeitraum die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung gezahlt wird und der Strom abgenommen werden muss.
Der Dachnutzungsvertrag läuft aber über 25 Jahre. Wenn der Strom also fünf Jahre zu den dann üblichen Marktpreisen
weiter verkauft werden kann (z. B. an die Schule), steigert sich auch der Ertrag aus der Anlage.
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